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Aug
04
2009

Kein Schadensersatz für Nikotinschmutz

Verunreinigungen durch “Blauen Dunst” in einer Mietswohnung muss der Vermieter hinnehmen. Er könne nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen Schadensersatz für Nikotinablagerungen verlangen, berichtet der Immobilienverband Deutschland-Süd.

Wenn es keine gesonderte Vereinbarung gibt, die das Rauchen untersagt oder einschränkt, darf der Mieter in der Wohnung rauchen, wie das Gericht betont. Er handle damit nicht vertragswidrig. Für die durch den Tabakkonsum verursachten Gebrauchsspuren müsse er deshalb auch nicht aufkommen. (Az. VIII ZR 124/05)

Über den Autor

novaplaneta

alias Slobodan Stojkovic ist leidenschafllicher Nichtraucher, männlich, ledig, schreibt und bloggt gerne, Workaholic, Ideenfabrikant, schlaflos // Netiquette Links zum Thema (Nicht)Rauchen: http://www.zehn.de/die-10-passendsten-promi-sprueche-zum-rauchen-497696-0 http://www.deecee.de/funny-stuff/funny-pics/raucher-sprueche.html

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