Tagesarchiv: 04/08/2009

Aug
04
2009

Kein Schadensersatz für Nikotinschmutz

Verunreinigungen durch “Blauen Dunst” in einer Mietswohnung muss der Vermieter hinnehmen. Er könne nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen Schadensersatz für Nikotinablagerungen verlangen, berichtet der Immobilienverband Deutschland-Süd.

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