Verunreinigungen durch “Blauen Dunst” in einer Mietswohnung muss der Vermieter hinnehmen. Er könne nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen Schadensersatz für Nikotinablagerungen verlangen, berichtet der Immobilienverband Deutschland-Süd. …
Tagesarchiv: 04/08/2009
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